Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst – Forstbe-zirk Neustadt zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“ – Kartierdurchgang 2025
Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.Für die im Jahr 2025 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich betroffener Gemeinden im Landkreis Bautzen und Görlitz hat der Staatsbetrieb Sachsenforst Büros mit den notwendigen Untersuchungen beauftragt.