Ursache des Fehlers:
- Der Fehler liegt ausschließlich bei der DEUTSCHEN POST, die die sogenannten „E-Post“-Wahlbenachrichtigungen mehrfach erzeugt und versandt hat.
- Andere Städte und Gemeinden sind ebenfalls betroffen – die Stadtverwaltung Bischofswerda ist nicht für den Fehler verantwortlich, weil Sie die Daten einfach an den Dienstleister versandt hat.
Auswirkung der doppelten Wahlbenachrichtigung:
- Zwei Wahlbenachrichtigungen zu erhalten ist unschädlich und besser, als keine zu bekommen.
- Die Wahlbenachrichtigung dient in erster Linie als Information, dass der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist und wählen kann.
Keine zusätzlichen Kosten für die Stadt:
- Es entstehen keine doppelten Kosten für die Gemeinden, da nur die tatsächlich bestellten Wahlbenachrichtigungen abgerechnet werden. Die Details müssen mit dem Dienstleister noch geklärt werden.
- Es gibt nach unserem Kenntnisstand noch kein offizielles Statement der Deutschen Post zu dem Vorfall.
Nutzung der Wahlbenachrichtigungen:
- Beide Wahlbenachrichtigungen sind identisch und können zur Beantragung der Briefwahlunterlagen verwendet werden. Die Wahlberechtigten können wie gewohnt einfach an der Bundestagswahl teilnehmen.
- Briefwahlunterlagen stehen der Stadt Bischofswerda spätestens ab dem 10. Februar zur Verfügung.
- Das zweite Exemplar kann bei der Briefwahl einfach entsorgt werden.
Bei Wahl im Wahllokal:
- Beide Wahlbenachrichtigungen können ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort werden nicht benötigte Exemplare entsorgt.
Missbrauch ausgeschlossen:
- Missbrauch ist nicht möglich, da Briefwähler automatisch im Wählerverzeichnis für Wahllokale gesperrt werden.
Wir bitten den Fehler und die entstandenen Irritationen zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis.