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Wichtige Information zu doppelten Wahlbenachrichtigungen

Ursache des Fehlers:

    • Der Fehler liegt ausschließlich bei der DEUTSCHEN POST, die die sogenannten „E-Post“-Wahlbenachrichtigungen mehrfach erzeugt und versandt hat.
    • Andere Städte und Gemeinden sind ebenfalls betroffen – die Stadtverwaltung Bischofswerda ist nicht für den Fehler verantwortlich, weil Sie die Daten einfach an den Dienstleister versandt hat.

Auswirkung der doppelten Wahlbenachrichtigung:

    • Zwei Wahlbenachrichtigungen zu erhalten ist unschädlich und besser, als keine zu bekommen.
    • Die Wahlbenachrichtigung dient in erster Linie als Information, dass der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist und wählen kann.

Keine zusätzlichen Kosten für die Stadt:

    • Es entstehen keine doppelten Kosten für die Gemeinden, da nur die tatsächlich bestellten Wahlbenachrichtigungen abgerechnet werden. Die Details müssen mit dem Dienstleister noch geklärt werden.
    • Es gibt nach unserem Kenntnisstand noch kein offizielles Statement der Deutschen Post zu dem Vorfall.

Nutzung der Wahlbenachrichtigungen:

    • Beide Wahlbenachrichtigungen sind identisch und können zur Beantragung der Briefwahlunterlagen verwendet werden. Die Wahlberechtigten können wie gewohnt einfach an der Bundestagswahl teilnehmen.
    • Briefwahlunterlagen stehen der Stadt Bischofswerda spätestens ab dem 10. Februar zur Verfügung.
    • Das zweite Exemplar kann bei der Briefwahl einfach entsorgt werden.

Bei Wahl im Wahllokal:

    • Beide Wahlbenachrichtigungen können ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort werden nicht benötigte Exemplare entsorgt.

Missbrauch ausgeschlossen:

    • Missbrauch ist nicht möglich, da Briefwähler automatisch im Wählerverzeichnis für Wahllokale gesperrt werden.

Wir bitten den Fehler und die entstandenen Irritationen zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis.

 

Frankenthal im Nebel