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Kommunen des Bischofswerdaer Landes stellen auf elektronische Bekanntmachungen um!

Den Kommunen des Bischofswerdaer Landes ist bewusst, dass das Mitteilungsblatt eine wichtige Informationsquelle für die Bürgerinnen und Bürger war, um das Geschehen und die Entwicklungen in der Gemeinde zu verfolgen. Es wird aber um Verständnis gebeten, dass aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten ein Wechsel zur elektronischen Form für die öffentlichen Bekanntmachungen zwingend geboten war.

Was ändert sich ab Januar 2024?

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bischofswerda und der Gemeinden erfolgen, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist, in den jeweiligen elektronischen Ausgaben der Amtsblätter der Stadt Bischofswerda sowie der Gemeinden Burkau, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Frankenthal, Großharthau, Rammenau (geplant ab 1. März 2024) und Schmölln-Putzkau auf der Internetseite der entsprechenden Kommune. Für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Online-Zugang besitzen, wird in der Verwaltung der Kommune, ähnlich dem Prozedere bei der Haushaltssatzung oder Bebauungsplänen, die Einsichtnahme in eine gedruckte Version zu den üblichen Öffnungszeiten gewährt.

Frankenthal im Nebel